1. Verbindlichkeit der Buchung

Die Buchung des Kurses ist verbindlich; eine Verhinderung bzw. Nicht-Teilnahme berechtigt nicht zur Stornierung der Buchung.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen ausgeschlossen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht.

2. Kursabsage durch den Veranstalter

Wenn der Kurs aufgrund geringer Anmeldungen nicht zustande kommt, behalten wir uns vor, den Kurs bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn zu stornieren. Die Teilnahmegebühr wird Ihnen in diesem Fall über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.

3. Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss

Das Mindestalter wird in den Kursbedingungen festgelegt. Falsche Angaben zum Geburtsdatum führen zum Ausschluss vom Kurs.

Verstöße gegen die allgemeinen Kursbedingungen, die zum Ausschluss von der Kursteilnahme führen, berechtigen nicht zur Erstattung der Kursgebühr.

4. Merkblatt und Hinweispflicht

Sie verpflichten sich, das Merkblatt für Eltern von Schwimmanfänger*innen vor Kursbeginn zu lesen, die dort genannten Hinweise (z.B. Kind nicht mit vollem Magen, vorher zur Toilette, keine Teilnahme bei Krankheit) zu akzeptieren und die Merksätze mit Ihrem Kind zu besprechen.

5. Gruppenunterricht und Kursziel

Ihr Kind wird in der Gruppe unterrichtet und kann in Ausnahmefällen bei Über- oder Unterforderung im Interesse des Lernerfolges und der weiteren Teilnehmer in eine andere Übungsgruppe versetzt werden. Ziel des Kurses ist das Erreichen des jeweiligen Schwimmabzeichens. Ein Erwerb kann jedoch nicht garantiert werden.

6. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht liegt unmittelbar nach Kursende und Verlassen des Beckens wieder bei den Erziehungsberechtigten oder der von ihnen beauftragten Aufsichtsperson.

7. Zahlungsabwicklung per SEPA-Lastschrift

Die Kursgebühr wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das Mandat wird gegenüber Stripe erteilt; die Abbuchung erscheint auf dem Kontoauszug unter der Gläubiger-ID von Stripe, nicht unter unserem Vereinsnamen. Sie erhalten vor dem Einzug eine Vorabankündigung (Pre-Notification) per E-Mail mit Betrag und Buchungsdatum. Bitte heben Sie die Buchungsbestätigung auf, um die Abbuchung bei Bedarf identifizieren zu können.

8. Rücklastschrift

Schlägt der Einzug fehl, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Wir setzen eine Nachzahlungsfrist von 10 Werktagen. Tatsächlich entstehende Kosten – insbesondere Bankgebühren, Gebühren des Zahlungsdienstleisters sowie Portokosten für die Zahlungsaufforderung – werden als Schadensersatz weiterberechnet. Bei wiederholtem Fehlschlagen können wir die Kursteilnahme bis zum Zahlungseingang aussetzen.

9. Unberechtigte Rückbuchungen

Das SEPA-Recht ermöglicht die Rückbuchung eines autorisierten Einzugs innerhalb von 8 Wochen. Dies berührt nicht die vertragliche Zahlungspflicht aus der verbindlichen Buchung und stellt keine Kündigung oder Aufhebung des Kursvertrages dar. Bei unberechtigter Rückbuchung machen wir die Forderung gerichtlich geltend und berechnen entstehende Kosten – insbesondere Dispute-Gebühren des Zahlungsdienstleisters, Bankgebühren sowie Portokosten – in tatsächlicher Höhe als Schadensersatz weiter.

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